Navigation auf uzh.ch

Suche

UZH für Forschende

Kompetitive Forschungssemester UZH

Freie Forschungszeit zur Bearbeitung eines Forschungsprojekts oder zur Veröffentlichung einer Monografie ist, insbesondere in der geistes- und sozialwissenschaftlichen Forschung, sehr wichtig.

Die Universität Zürich trägt diesem Umstand Rechnung, indem sie für die ordentlichen und ausserordentlichen Professorinnen und Professoren aller Fakultäten zusätzliche, kompetitiv vergebene Forschungssemester ausschreibt.

Ziel und formale Rahmenbedingungen

  • Das Kompetitive Forschungssemester dient dazu, weit fortgeschrittene grössere Arbeiten abzuschliessen (z.B. Fertigstellung einer Monographie, eines Opus magnum).
  • Zwischen dem beantragten Kompetitiven Forschungssemester und dem letzten bzw. nächsten regulären Forschungssemester müssen je mindestens zwei Semester liegen.
  • Die Stellvertretung für die Lehrveranstaltungen erfolgt durch eine qualifizierte Nachwuchskraft der UZH.
  • Die UZH übernimmt die Finanzierung der Lehrveranstaltungen (bei ordentlichen Professor/innen max. 6 SWS, bei ausserordentlichen Professor/innen max. 4 SWS).
  • Der Antrag muss von der Instituts- oder Seminarleitung unterstützt werden.

Termine

Anträge können per 1. Februar und 1. August bei den zuständigen Dekanaten eingereicht werden. Eine Bewerbung ist jeweils für das übernächste Semester möglich (Bsp. Antrag per 1.8.2022 für Forschungssemester im HS 2023).

 

Weiterführende Informationen

Kontakt

Dr. Anastasia Risch
Tel. 044 634 20 30

SNF Beiträge zur Entlastung von Lehrverpflichtungen

Im Rahmen eines Pilotprojekts gewährt der SNF Beiträge zur Entlastung von Lehrverpflichtungen für Gesuchstellende der Geistes- und Sozialwissenschaften. Das Gesuch um einen Entlastungsbeitrag von Lehrverpflichtungen ist dem SNF zusammen mit dem Projektgesuch einzureichen.

 

Für ein zwei- bis vierjähriges Projekt können zwischen einer und maximal vier Semesterwochenstunden (SWS) Entlastung finanziert werden. Der SNF spricht pro SWS einen Pauschalbetrag von CHF 6‘000. Die Stunden der betroffenen Entlastung können sich auf ein oder zwei Semester verteilen.